Politik

In unserer Stadt werden wir Demokratie hautnah erleben. 
Es werden Parteien gegründet, die dann einen demokratisch gewählten Stadtrat ergeben werden. Den Vorsitz wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister führen. 

Inhalt:

Stadtrat und Bürgermeister

Wahlsystem

Unsere Parteien

Verfassung

Der Stadtrat

Der Stadtrat ist für eine funktionierende und erfolgreiche Projektwoche verantwortlich.

Die Sitzungen

Regelmäßige Sitzungen:

Am 21.3.24 haben die Bürgerinnen und Bürger der entstehenden Stadt ihren Stadtrat und Bürgermeister gewählt. 

Conrad Heidel ist zum Bürgermeister gewählt worden. 

Die Sitzverteilung des Stadtrats ist hier abgebildet.

Informationen zum Stadtrat:

  • Der Sitzungssaal befindet momentan noch in verschiedenen  Klassenräumen.
     
  • Der Bürgermeister als Vorsitzender des Stadtrates, hat sein Büro vorerst  im SMV Raum.
  • Er leitet die Stadtratssitzungen. 
     
  • Es finden täglich mindestens zwei Stadtratssitzungen (morgens und zum Ende des Arbeitstages) statt.
     
  • Die Stadtratssitzungen sind für die gewählten Stadträte verbindlich.
     
  • Der Stadtrat ist durchgängig mit mindestens zwei seiner Mitglieder im Sitzungssaal erreichbar. 

 

Pflichten des Stadtrats:

  • Gewährleistung einer lebenswerten Stadt.
     
  • Bilanzierung der Steuereinnahmen und –ausgaben.
     
  • Zulassung von Neubetrieben.
     
  • Bestätigung oder Entzug der Betriebsberechtigung.
     
  • Anpassung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Steuersatz, Miete, …).
     
  • Rückkoppelung mit Leitung des Warenlagers (Preisfestlegung). 

Rechte und Pflichten der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters:

  • Der Bürgermeister ist erster Repräsentant der Stadt.
     
  • Er leitet die Stadtratssitzungen.
     
  • Er hat sein eigenes Büro.
     
  • Er hat ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte aller Bürger. 
     
  • Er hat innerhalb seiner Stadt eine wichtige Vorbildfunktion. 

Unser Wahlsystem:

  • Die Wahlen werden entsprechend der folgenden Wahlgrundsätze durchgeführt:

         frei, allgemein, gleich, unmittelbar, direkt 

  • Wahlberechtigt sind alle Bürgerin und Bürger der Stadt ab Klasse 5.

     Ausgabe der Wahlbenachrichtigung durch die 

     Klassenlehrerin oder den  Klassenlehrer 

     Jeder Bürger hat zwei Stimmen: 

     Erststimme für die Partei,  Zweitstimme für den

     Bürgermeisterkandidaten.

 

    Der Stadtrat besteht aus 15 gewählten Mitgliedern. 

  • Die 15 Sitze des Stadtrates werden gemäß der prozentualen Stimmverteilung der 1. Stimme vergeben. 
  • Bei Stadtratssitzungen hat der Bürgermeister doppeltes Stimmrecht, die anderen Stadtratsmitglieder haben einfaches Stimmrecht.


      Bürgermeisterwahl:

  • Kandidieren kann jede Person ab Klasse 7.
  • Die Zweitstimmen werden prozentual ausgewertet.
  • Der Stadtrat wählt gesondert ihren Bürgermeisterkandidaten. 

    Die Prozentpunkte der Zweitstimmenwahl der

    Schülerschaft und der Stadtratsabstimmung werden 

    addiert und der Kandidat mit der höchsten Quote wird 
    Bürgermeister, der Kandidat mit den zweitmeisten    

    Stimmen wird stellvertretender Bürgermeister.

  • Falls der Bürgermeister schon Mitglied des Stadtrates ist, rückt ein Kandidat aus seiner Partei nach. 
     
  • Wahllokale sind  die Spieleausgabe,  das Schülercafé und P18. Bitte beachtet den Plan.

Unsere Parteien

Schülerinnen und Schüler aus vier unterschiedlichen Parteien wollen in den Gemeinderat einziehen.

Werbespot SPS

Die SPS setzt sich dafür ein, dass es in unserer Stadt viele Sportangebote geben wird!!

Parteiengründung

Eine der wichtigsten Phasen des Projekts:
Verschiedene Parteien werden gegründet und werben um Wählerstimmen, die sie in den Stadtrat bringen. 
Sie bekommen ein Budget für ihren Wahlkampf und können sich in der Festhalle vor der gesamten Schülerschaft präsentieren. 

Was gibt es zu beachten?

So gründet ihr eure eigene Partei: 

  • Eure Partei muss mindestens 5 Mitglieder haben.
  • Bitte füllt das Formular „Parteiengründung“ aus. 
  • Eure Partei sollte einen Parteivorsitzenden festlegen.
  • Alle Politiker können zusätzlich einen eigenen Betrieb gründen. 
  • Als gewählter Stadtrat nehmt ihr an den regelmäßigen Stadtratssitzungen teil, bestimmt über die Gesetze der Stadt und bekommt dafür ein Gehalt.
  • Euer Parteiprogramm darf nicht gegen die Verfassung verstoßen.
  • Ihr bekommt Geld für euren Wahlkampf!

 

Formulare könnt ihr euch bei Herrn Sachs abholen.

Meldungen sind nicht mehr möglich!

Unsere Verfassung

 Präambel

Schüler, Schulleitung, Lehrer, Sekretärinnen und Hausmeister vom Bildungszentrum Bodnegg sind gleichberechtigte Bürger unserer Stadt. In dieser wollen wir den Zusammenhalt untereinander stärken, demokratisches Zusammenleben einüben, sowie unsere Stadt durch engagierte Mitarbeit politisch, wirtschaftlich und sozial fördern.

Unsere Stadt ist gemeinsam gestalteter Lebensraum, für den wir gemeinsam Verantwortung übernehmen. In unserer Stadtgemeinschaft gehen wir wertschätzend miteinander um, halten uns an die Regeln und Gesetze und gehen mit Material jeglicher Art sorgsam um.

Inhalt

§1 Grundrechte

§2 Grundpflichten

§3 Stadtgebiet

§4 Kommunalpolitik

§5 Rechtsprechung

§6 Finanz- und Wirtschaftswesen

§7 Notstand

§8Verfassungsänderung       

§9Bürgerbegehren

 

§1 Grundrechte

Artikel 1 [Menschenwürde, Grundrechtsbindung]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Es ist die Verpflichtung der Stadt und aller Bürger sie zu achten und zu schützen.

(2) Alle Einrichtungen der Stadt sind an die Verfassung gebunden.

(3) Jeder Mensch hat das Recht in unserer Stadt in Würde, Frieden und größtmöglicher Freiheit zu leben, ebenso sind alle Bürger gleichberechtigt.

Artikel 2 [Grundelemente des Stadtlebens]

Die Stadt garantiert für alle:

  1. das Recht auf körperliche Unversehrtheit
  2. das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
  3. freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit
  4. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  5. die Freiheit von Parteigründungen
  6. Glaubensfreiheit
  7. das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Stadtrat zu richten
  8. freie Berufswahl und freie Wahl des Arbeitsplatzes im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten

 

§2 Grundpflichten

Artikel 1 [Anwesenheitspflicht]

Während der Öffnungszeiten der Stadt besteht für jeden Bürger eine Anwesenheitspflicht. 

Öffnungszeiten sind: 

  • Montag und Dienstag: von 7.45 – 12.45 Uhr
  • Mittwoch, Donnerstag, Freitag: von 7.45 – 15.25 Uhr

Am Donnerstag kann der Aufenthalt auf freiwilliger Basis bis 21 Uhr verlängert werden.

  • Samstag:  11 -17 Uhr (Stadtfest)

 

Artikel 2 [Arbeitspflicht]

Alle Bürger sind zur Arbeit verpflichtet. 

  1. An den Werktagen (Montag-Freitag) beträgt die Arbeitszeit an den kurzen Tagen zwei Zeitstunden und an den langen Tagen vier Zeitstunden. Diese müssen nicht am Stück abgeleistet werden.  
  2. Am samstäglichen Stadtfest präsentiert sich unsere Stadt einer breiten Öffentlichkeit. Es kommen Eltern, Verwandte, Freunde und sonstige Interessierte sowie wichtige Vertreter aus Politik, Kultur und Wirtschaft. Es gilt Vertrauensarbeitszeit. Alle Institutionen der Stadt müssen voll funktionsfähig sein.  

Artikel 3 [Ausweispflicht]

  1. Die Bürger sind verpflichtet, ihren Ausweis bei Betreten der Stadt auf Verlangen vorzuweisen.
  2. Bei Verlust des Ausweises muss gebührenpflichtig ein neuer vorläufiger Ausweis bei der Polizei beantragt werden. 

(3) Für unsere Stadtbesucher besteht die Pflicht am Eingang ein gebührenpflichtiges Visum zu lösen.

(4) Für die Besucher der Stadt gelten dieselben Gesetze wie für die Bürger.

Artikel 4 [Stadtrat]

(1) Den Beschlüssen des Stadtrates ist Folge zu leisten.

Artikel 5 [Unternehmen]

(1) Ziel jedes Unternehmens ist es, die Stadt attraktiv zu gestalten und wirtschaftlich zu arbeiten.

Artikel 6 [Säuberung der Stadt]

  1. Jeder Bürger ist dazu verpflichtet, die gesamte Stadt nach dem Projekt ordnungsgemäß zu verlassen.
  2. Ein Entsorgungsbetrieb unterstützt die Betriebe bei der Erhaltung der Sauberkeit der Stadt. 

Artikel 7 [Hausordnung]

(1) Jeder Bürger hat die Hausordnung auch während des Projektes einzuhalten.

(2) Es herrscht ein striktes Waffen- und Drogenverbot.

(3) Es herrscht ein Alkoholverbot, Ausnahmegenehmigungen sind durch das Organisationsteam möglich.

§3 Staatsgebiet

Artikel 1 [Stadtgebiet]

(1) Das Stadtgebiet umfasst das abgegrenzte Gebiet.

Artikel 2 [Räumlichkeiten]

  1. Innerhalb des Schulgebäudes sind nur die Räumlichkeiten nutzbar, die den Schülern im normalen Schulalltag ohne Aufsicht zur Verfügung stehen oder die durch einen Betrieb genutzt werden. Ausnahmegenehmigungen können durch Lehrer erteilt werden.
  2. Betriebe oder Personen, denen Räume von der Stadt zur Verfügung gestellt werden, sind verpflichtet, diese jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Sie haben den Raum am Ende des Projektes sauber und in einem ordnungsgemäßen Zustand an das Organisationsteam zurückzugeben.
  3. Für die Räume sind Mieten zu entrichten. 

 

§4 Politik

Artikel 1 [Grundprinzipien der Stadt]

(1) In der Stadt gelten demokratische und soziale Grundsätze.

(2) Alle wahlberechtigten Bürger wählen den Stadtrat und den Bürgermeister. Der Stadtrat, das Gericht sowie die Polizei sind voneinander unabhängige Institutionen. 

Artikel 2 [Wahlsystem]

  1. Die Wahlen werden entsprechend der Wahlgrundsätze durchgeführt: 

frei, allgemein, gleich, unmittelbar, direkt

  1. Wahlberechtigt sind alle Bürger der Stadt ab Klasse 5. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit Angabe ihres Wahllokales.
  2. Jeder Bürger hat zwei Stimmen: 

1.Stimme: Hier wird über die Parteien abgestimmt. 

Diese Wahl wird prozentual ausgewertet und entscheidet über die Anzahl der Sitze der jeweiligen Parteien im Stadtrat. 

2. Stimme: Hier wird über den Bürgermeisterkandidaten abgestimmt. 

Die Zweitstimmen aller Bürger werden prozentual ausgewertet. 

Der Stadtrat wählt auch ihren Bürgermeisterkandidaten. 

Die Prozentpunkte der Zweitstimmenwahl der Bürger und der Stadtratsabstimmung werden addiert und der Kandidat mit der höchsten Quote wird Bürgermeister. Der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen wird stellvertretender Bürgermeister.

  1. Falls der Bürgermeister schon Mitglied des Stadtrates ist, rückt ein Kandidat aus seiner Partei nach. 

 

 

 

Artikel 3 [Parteien]

(1) Jeder Bürger hat das Recht eine Partei zu gründen.

(2) Die innere Ordnung und Zielsetzung der Parteien müssen demokratischen Grundsätzen und der Verfassung entsprechen.

(3) Jede Partei muss ein öffentlich zugängliches Programm vorweisen, in welchem ihre Kandidaten aufgelistet sind.

(4) Jede Partei muss mindestens fünf Mitglieder vorweisen können. Ein Parteivorsitzender muss 

festgelegt werden. 

(5) Jede Partei ist verpflichtet spätestens zwei Schultage vor den Wahlen dem Organisationsteam eine vollständige Mitgliederliste zu übergeben.

(6) Parteispenden sind zweckgebunden und müssen schriftlich nachgewiesen werden.

 

Artikel 4 [Stadtrat]

  1. Der Stadtrat, bestehend aus 15 Abgeordneten, ist die Vertretung des Volkes.
  2. Es finden täglich mindestens zwei Stadtratssitzungen (morgens und zum Ende des Arbeitstages) statt. 
  3. Die Stadtratssitzungen sind für die gewählten Stadträte verbindlich.
  4. Der Stadtrat ist durchgängig mit mindestens zwei seiner Mitglieder im Sitzungssaal erreichbar. 
  5. Die Aufgaben des Stadtrates sind: 
    • Gewährleistung einer lebenswerten Stadt
    • Bilanzierung der Steuereinnahmen und –ausgaben
    • Zulassung von Neubetrieben
    • Bestätigung oder Entzug der Betriebsberechtigung
    • eventuell Anpassung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Steuersatz, Miete, …) 
    • Rückkoppelung mit Leitung des Warenlagers (Preisfestlegung) 

 

 

Artikel 5 [Bürgermeister]

  1. Jeder Bürger ab Klasse 7 kann sich als Bürgermeisterkandidat aufstellen lassen. 
  2. Dem Bürgermeister ist jede weitere Nebentätigkeit untersagt.
  3. Der Bürgermeister wird vereidigt.
  4. Stellvertretender Bürgermeister ist derjenige oder diejenige mit den zweitmeisten Stimmen.
  5. Wenn das Amt nicht zufriedenstellend ausgeführt wird, kann der Bürgermeister mit Zweidrittelmehrheit des Parlaments abgesetzt werden.
  6. Der Bürgermeister leitet die Sitzungen des Gemeinderates.
  7. Der Bürgermeister unterschreibt die Beschlüsse des Gemeinderates und sorgt für die Veröffentlichung.

 

  1. Der Bürgermeister ist 1. Repräsentant der Stadt.
  2. Er leitet die Stadtratssitzungen.
  3. Er hat sein eigenes Büro.
  4. Er hat ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte aller Bürger. 
  5. Er hat innerhalb seiner Stadt eine wichtige Vorbildfunktion. 

 

 

§5 Rechtsprechung

Artikel 1 [Gericht]

(1) Die Rechtsprechung wird von einem bis drei Richtern oder Richterinnen ausgeübt.

(2) Für das Richteramt kann sich jeder Staatsbürger bewerben, muss jedoch vom Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit bestätigt werden.

(3) Vor Gericht hat jeder Staatsbürger Anspruch auf rechtliches Gehör.

(4)Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie üben die rechtssprechende Gewalt aus und dürfen keiner anderen Tätigkeit nachgehen. Ein kleiner Nebenjob ohne feste Arbeitszeiten (der durch den Stadtrat genehmigt wird)

(5)Es gibt ein Strafgesetz, nach welchem die Richter entscheiden.

(6)Berufung gegen ein Urteil kann bei einem unbeteiligten Richter eingelegt werden.

(7)Jeder Bürger hat das Recht andere Personen, auch Parlaments- und Regierungsmitglieder, wegen einer Straftat anzuzeigen.

(8)Die Rechtsprechung muss öffentlich stattfinden.

(9)Richter werden mit sofortiger Wirkung abgesetzt, wenn sie sich einer Straftat schuldig machen.

§6 Finanz- und Wirtschaftswesen

Artikel 1 [Finanzwesen]

(1)Ein Finanzplan für das Gesamtprojekt wird vom Projektleiter erstellt.

(2)Jeder Staatsbürger legt ein Startkapital von 20 Euro ein, welches ihm in Form eines Startgeldes ( 50 B-Bucks) zu Beginn der Projekttage erstattet wird.

Artikel 2 [Wirtschaftswesen]

(1)Waren dürfen nur vom zentralen Warenlager (Projektleitung oder ernannte 

Stelle) bezogen werden. Die Einfuhr von Waren ist nur dem zentralen Warenlager gestattet. Es können in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

(2)Waren sind Dinge, die zur Herstellung von Produkten benötigt werden und 

Produkte, die mit Gewinnabsicht abgegeben werden. Maschinen zur Herstellung von Produkten dürfen eingeführt werden, wenn sie nicht zum Verkauf bestimmt sind.

(3)Waren dürfen nur vom Warenlager bestellt werden, wenn das Unternehmen sie zum Weiterverkauf oder zur Herstellung von Produkten, die weiterverkauft werden, benötigt.

(4)Ein Unternehmen darf Waren nur bestellen, wenn es seine Buchhaltung offenlegt. Ist anhand der Buchhaltung zu erwarten, dass es dem Unternehmen unmöglich ist, Waren zu kaufen, so wird ihm die Bestellung verweigert.

(5)Jedem  Angestellten ist ein festgelegter Mindestlohn zu zahlen.

§7 Notstand

Artikel 1 [Notstand]

(1)Der Bürgermeister kann den Notstand ausrufen, wenn das Parlament handlungsunfähig ist oder ein schnelles Handeln unabdinglich ist.

(2)Im Falle höherer Gewalt oder notwendiger sofortiger Gefahrenabwehr kann das Direktorat der Schule oder die Projektleitung unabhängig vom Bürgermeister den Notstand ausrufen.

(3)Hat der Bürgermeister den Notstand ausgerufen, so geht die judikative, legislative und exekutive Gewalt an die Projektleitung über.

§8 Verfassungsänderung

Artikel 1 [Verfassungsänderung]

(1)Diese Verfassung kann – bis auf §1 - §3 – §7 - §8 - §9 durch das Parlament mit Zweidrittelmehrheit verändert werden.

(2)Eine Verfassungsänderung ist auch durch die Projektleitung während des Notstandes möglich.

§9 Bürgerbegehren

Artikel 1 [Bürgerbegehren]

(1)Ein Bürgerbegehren kann zu jeder Verordnung oder der Verfassung (außer § 1,2,3,7,8,und 9) durchgeführt werden.

(2)Ein Bürgerbegehren benötigt 40 Unterschriften um an den Gemeinderat zu gehen. Lehnt der Gemeinderat das Begehren ab, gibt es einen Bürgerentscheid.

(3)Alle Wahlberechtigten können beim Bürgerentscheid wählen. Der Gemeinderat ist an das Votum der Bürger gebunden.

Bei Personenbeschreibung bezieht sich die männliche Form immer auf beide Geschlechter.

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